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Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutzgesetz

Wir sind seit dem 02.07.2023 dazu verpflichtet eine interne Meldestelle gemäß § 12 HinSchG einzurichten.

Sie erreichen unsere interne Meldestelle unter folgenden Kontaktdaten:

E-Mail: hinweisgeber@eproplast.com

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die nach dem Gesetz vorgesehenen Meldestellen melden oder offenlegen. Das Hinweisgeberschutzgesetz will einen umfassenden Schutz von Hinweisgebenden sicherstellen.

Es sind alle Meldungen von Verstößen geschützt, wenn es um:

  • Verstöße gegen Strafvorschriften;
  • Verstöße gegen Bußgeldvorschriften;
  • Meldungen von Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften;
  • Umweltschutzvorschriften und Datenschutzvorschriften;
  • den Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten geht.

Meldungen über Verstöße fallen aber nur dann in den Anwendungsbereich des HinSchG, wenn sie sich auf den Beschäftigungsgeber oder eine andere Stelle, mit der die hinweisgebende Person beruflich im Kontakt stand, beziehen.

Die hinweisgebende Person ist gemäß § 38 HinSchG zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung oder Offenlegung unrichtiger Informationen entstanden ist. Darüber hinaus wird die wissentliche Offenlegung einer Falschmeldung mit einem Bußgeld sanktioniert, § 40 HinSchG.

Förderungen

EFRE 2016 EEB 0006 – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.08.2016

EFRE 2016 EEI 0272  – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.10.2017

EFRE 2020 EEB 0118 – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.03.2021

GRW Förderung 01.04.2016 bis zum 31.07.2019
Kapazitätserweiterung Halle 5 incl. Maschinen, Anlagen und Silo

GRW Förderung 01.08.2020 bis zum 31.07.2023 Kapazitätserweiterung Halle 6 incl. Maschinen und Anlagen für die Produktion von Preforms und Flaschen

TAB 2025 BIB 0215 (AP-3130-BR-2025 RKW-Beratung)

Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.

Logo Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Beschaffung energieeffizienter Trockner

Die Maßnahme wurde im Rahmen der Förderung zur energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt.

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