Mindeststandard 2026 zur Recyclingfähigkeit

Mindeststandard 2026:

Was sich für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ändert

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat am 1. September 2026 im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt die Ausgabe 2026 des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht. Er gilt für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die ab dem 1. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Was bleibt:

  • Die Methodik ist seit 2019 etabliert und wird jährlich weiterentwickelt.
  • Bemessungsgrundlage bleibt die tatsächliche Sortier- und Verwertungspraxis in Deutschland.
  • Bewertungslogik pro Produktbestandteil (Flasche, Etikett, Verschluss, Farbe) mit einem Prozentwert am Ende.

Was neu ist:

  • PFAS-Grenzwerte aus Artikel 5 der EU-Verpackungsverordnung PPWR entfallen im Bewertungsraster, da sie keinen Einfluss auf die Recyclingfähigkeit haben.
  • Wertstoff-Angaben im Anhang 2 sind künftig zusammenfassbar (Schutz von Geschäftsgeheimnissen). Ein Beispiel: „PE (unspezifisch) inkl. PE-PE-Blends und PE-Copolymere mit unpolarem Comonomer“ in Anhang 2.11 (PE-flexibel). Marken und Hersteller müssen künftig weniger detailliert offenlegen, wie ihre Wertstoffe zusammengesetzt sind.
  • Neuer Rechenrahmen für die geplante Ökomodulierung der Lizenzentgelte ab 2027.

Ökomodulierung ab 2027: Recyclingfähigkeit wird kostenrelevant

Nach § 26a VerpackG soll das Bundesumweltministerium eine Ökomodulierung der Lizenzentgelte einführen. Die Beteiligungsentgelte sollen dann nach dem Grad der Recyclingfähigkeit gestaffelt werden. Solange die europäischen Vorgaben (delegierte Rechtsakte zur PPWR) noch nicht greifen, stützen sich die deutschen Rechtsverordnungen auf genau diesen Mindeststandard.

Verpackungen mit hoher Bewertung nach dem Mindeststandard 2026 zahlen ab 2027 aller Voraussicht nach geringere Lizenzentgelte als schwerer recycelbare Formate.

Was das für Ihre PET-Flaschen bedeutet

Für PET sind Sortierung, Wäsche und Verwertung über Pfand und Gelben Sack bereits so geregelt, dass recyclingfähig konzipierte Flaschen in aller Regel hohe Bewertungen erreichen. Wir konzipieren unsere Produkte mit Ihnen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen – von der Recyclingfähigkeit, über das Design, die Funktionalität und Marktfähigkeit – zu der Wunsch-Verpackung, die Sie brauchen.

Ausschlaggebend sind für Bewertungen u.a.:

  • Einheitliche Materialwahl ohne Barriereschichten
  • Vermeidung von Direktdruck
  • Etiketten, die sich beim Recycling sauber ablösen
  • Verschlüsse, die zum Recyclingprozess passen


Bei komplexeren Aufbauten (Sleeves, Barriereschichten, farbiges PET) lohnen sich Detailprüfungen vor dem Jahreswechsel 2026/2027.

Fazit

Der Mindeststandard 2026 beinhaltet eine Anpassung mit geplanten Auswirkungen auf die Kostenseite. Wer seine PET-Verpackungen mi tuns auf eine hohe Recyclingfähigkeit hin entwickelt, sichert sich ab 2027 einen konkreten Kostenvorteil bei den Lizenzentgelten.

Wir begleiten Sie zu nachhaltigen PET-Verpackungen und leiten mit Ihnen konkrete Design-Optionen ab: von der Materialwahl über Etikett und Farbe bis zur Verschlussmechanik.

Quellen und weiterführende Dokumente

We make bottles.

Förderungen

EFRE 2016 EEB 0006 – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.08.2016

EFRE 2016 EEI 0272  – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.10.2017

EFRE 2020 EEB 0118 – 068
Energieeffizienz- und Demonstrationsprojekte in KMU und Begleitmaßnahmen, Vorhabenende 31.03.2021

GRW Förderung 01.04.2016 bis zum 31.07.2019
Kapazitätserweiterung Halle 5 incl. Maschinen, Anlagen und Silo

GRW Förderung 01.08.2020 bis zum 31.07.2023 Kapazitätserweiterung Halle 6 incl. Maschinen und Anlagen für die Produktion von Preforms und Flaschen

TAB 2025 BIB 0215 (AP-3130-BR-2025 RKW-Beratung)

Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.

AK-4225-BR-2026 (RKW-Beratung)

Gemäß der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten.

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.

Logo Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Logo: Kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Kofinanziert von der Europäischen Union

Beschaffung energieeffizienter Trockner

Die Maßnahme wurde im Rahmen der Förderung zur energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt.

Logo: Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

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