Was sich für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ändert
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat am 1. September 2026 im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt die Ausgabe 2026 des Mindeststandards zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht. Er gilt für systembeteiligungspflichtige Verpackungen, die ab dem 1. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden.
Das Wichtigste in Kürze:
Was bleibt:
- Die Methodik ist seit 2019 etabliert und wird jährlich weiterentwickelt.
- Bemessungsgrundlage bleibt die tatsächliche Sortier- und Verwertungspraxis in Deutschland.
- Bewertungslogik pro Produktbestandteil (Flasche, Etikett, Verschluss, Farbe) mit einem Prozentwert am Ende.
Was neu ist:
- PFAS-Grenzwerte aus Artikel 5 der EU-Verpackungsverordnung PPWR entfallen im Bewertungsraster, da sie keinen Einfluss auf die Recyclingfähigkeit haben.
- Wertstoff-Angaben im Anhang 2 sind künftig zusammenfassbar (Schutz von Geschäftsgeheimnissen). Ein Beispiel: „PE (unspezifisch) inkl. PE-PE-Blends und PE-Copolymere mit unpolarem Comonomer“ in Anhang 2.11 (PE-flexibel). Marken und Hersteller müssen künftig weniger detailliert offenlegen, wie ihre Wertstoffe zusammengesetzt sind.
- Neuer Rechenrahmen für die geplante Ökomodulierung der Lizenzentgelte ab 2027.
Ökomodulierung ab 2027: Recyclingfähigkeit wird kostenrelevant
Nach § 26a VerpackG soll das Bundesumweltministerium eine Ökomodulierung der Lizenzentgelte einführen. Die Beteiligungsentgelte sollen dann nach dem Grad der Recyclingfähigkeit gestaffelt werden. Solange die europäischen Vorgaben (delegierte Rechtsakte zur PPWR) noch nicht greifen, stützen sich die deutschen Rechtsverordnungen auf genau diesen Mindeststandard.
Verpackungen mit hoher Bewertung nach dem Mindeststandard 2026 zahlen ab 2027 aller Voraussicht nach geringere Lizenzentgelte als schwerer recycelbare Formate.
Was das für Ihre PET-Flaschen bedeutet
Für PET sind Sortierung, Wäsche und Verwertung über Pfand und Gelben Sack bereits so geregelt, dass recyclingfähig konzipierte Flaschen in aller Regel hohe Bewertungen erreichen. Wir konzipieren unsere Produkte mit Ihnen und unter der Berücksichtigung aller Anforderungen – von der Recyclingfähigkeit, über das Design, die Funktionalität und Marktfähigkeit – zu der Wunsch-Verpackung, die Sie brauchen.
Ausschlaggebend sind für Bewertungen u.a.:
- Einheitliche Materialwahl ohne Barriereschichten
- Vermeidung von Direktdruck
- Etiketten, die sich beim Recycling sauber ablösen
- Verschlüsse, die zum Recyclingprozess passen
Bei komplexeren Aufbauten (Sleeves, Barriereschichten, farbiges PET) lohnen sich Detailprüfungen vor dem Jahreswechsel 2026/2027.
Fazit
Der Mindeststandard 2026 beinhaltet eine Anpassung mit geplanten Auswirkungen auf die Kostenseite. Wer seine PET-Verpackungen mi tuns auf eine hohe Recyclingfähigkeit hin entwickelt, sichert sich ab 2027 einen konkreten Kostenvorteil bei den Lizenzentgelten.
Wir begleiten Sie zu nachhaltigen PET-Verpackungen und leiten mit Ihnen konkrete Design-Optionen ab: von der Materialwahl über Etikett und Farbe bis zur Verschlussmechanik.
Quellen und weiterführende Dokumente